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Was bedeutet das Verbot von charakteristischen Aromen bei Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen?

Im Jahr 2023 hat die Europäische Union ein Verbot für den Vertrieb bestimmter erhitzter Tabakerzeugnisse eingeführt. 

Dieses Verbot untersagt den Verkauf von erhitzten Tabakwaren mit charakteristischen Aromen. Als charakteristische Aromen werden deutlich wahrnehmbare Gerüche oder Geschmäcker bezeichnet, die nicht auf Tabak zurückzuführen sind und von einem Zusatzstoff oder einer Kombination von Zusatzstoffen herrühren. 

Unter Berücksichtigung der neuen Verordnung bietet Ploom dir mit einer Auswahl an verschiedenen Tabakoptionen weiterhin die Wahl.

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